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Luftaufnahmen § Bildrechte.

Alle unsere gefertigten Luftaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht (Drohnen-Fotograf) und dürfen weder ungefragt vervielfältig noch in andere Projekte ohne Freigabe genutzt werden. Die alleinigen Rechte bleiben stets 100 % bei uns, ihr erhält nur die Nutzungsrechte an der gefertigten Luftaufnahmen für das Vorhaben.

drohnenfotografie

Luftaufnahmen Anfertigung.

Bei der Anfertigung von Luftaufnahmen starten wir stets auf öffentlich zugänglichen Bereiche. Das sind Bereiche, die stets von der Allgemeinheit auch genutzt werden. Eine Starterlaubnis ist daher nicht mehr notwendig aufgrund der Gesetzeslage der EU Drohnenverordnung.

§ Rechtsprechung Luftaufnahmen.

§ 1 I LuftVG grundsätzlich frei, die Aufnahme von Lichtbildern durch Drohnen mittlerweile grundsätzlich erlaubt und anerkanntermaßen auch vom Wasser aus angefertigte Bilder von der Panoramafreiheit erfasst seien, müsse für die Luft dasselbe gelten.

Luftaufnahmen DSGVO.

Bei der Anfertigung von Luftaufnahmen achten wir auf die persönliche DSGVO Verordnung und fertigen daher auch nur Blickwinkel und Bereiche an, die keine persönliche Identifizierung auf eine Person zulässt.